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FAQ - Antworten auf häufige Fragen
  • Grundsätzlich sind Haftungsfragen in der Satzung klar geregelt. Danach muß die Genossenschaft gesetzliche Rücklagen bilden bzw. eine Mindestkapitaldecke beachten.
  • die Nachschusspflicht der Mitglieder ist ausgeschlossen.
  • Für Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet nur das Genossenschaftsvermögen.
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