- Grundsätzlich sind Haftungsfragen in der Satzung klar geregelt. Danach muß die Genossenschaft gesetzliche Rücklagen bilden bzw. eine Mindestkapitaldecke beachten.
- die Nachschusspflicht der Mitglieder ist ausgeschlossen.
- Für Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet nur das Genossenschaftsvermögen.
FAQ - Antworten auf häufige Fragen