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FAQ - Antworten auf häufige Fragen
  • Im ersten Jahr bis zu 100 kWp
  • Im zweiten Jahr bis zu 200 kWp
  • Im dritten Jahr bis zu 400 kWp

Durch die bereits beschlossenen gesetzlichen Änderungen des niedersächsischen Landtages hinsichtlich der finanziellen Gewinnbeteiligung bei Freiland- und Windanlagen auch für Genossenschaften sollten wir unsere Ziele überprüfen.

Erneuerbare Energien für die Region Bad Grund - Osterode
Klimafreundlich. Bürgernah. Regional!