- Im ersten Jahr bis zu 100 kWp
- Im zweiten Jahr bis zu 200 kWp
- Im dritten Jahr bis zu 400 kWp
Durch die bereits beschlossenen gesetzlichen Änderungen des niedersächsischen Landtages hinsichtlich der finanziellen Gewinnbeteiligung bei Freiland- und Windanlagen auch für Genossenschaften sollten wir unsere Ziele überprüfen.